Überbrückungsrente als «Heilmittel» für die Verdrängung aus dem Arbeitsmarkt

Der Abstimmungskampf zur Begrenzungsinitiative hat begonnen. «Für die Schweiz hat – bedingt durch die Personenfreizügigkeit – weder eine Verdrängung noch ein Lohndruck auf Arbeitskräfte mit niedriger Qualifikation stattgefunden», so die Argumentation der Gegner.

Dennoch einigten sich National- und Ständerat am 10. Juni 2020 über die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose. Diese Überbrückungsrente soll ein geeignetes Argument der Gegner im Abstimmungskampf über die Begrenzungsinitiative sein. Das war auch der Grund für die Eile.

Interessant ist, dass man seit Jahren für Lösungen bezüglich AHV-Rettung ringt. Doch wenn es darum geht eine Initiative zu bekämpfen, sind die Räte sogar bereit, in Rekordeile ein neues Sozialwerk zu schaffen. Das obwohl bereits die anderen Sozialwerke dringend eine Schuldenbremse benötigen. Wenn also keine Verdrängung stattfindet, wie dies die Gegner behaupten, weshalb wird dann in Windeseile ein neues Sozialwerk geschaffen? Dies kann nur eines bedeuten, nämlich, dass die Verdrängung von älteren Arbeitskräften durch junge ausländische Arbeitskräfte in der Schweiz eben wirklich bereits Realität ist oder zumindest in naher Zukunft damit zu rechnen ist.

Anstatt das Problem an der Wurzel zu packen und den Verdrängungskampf durch die Begrenzung der Zuwanderung zu reduzieren, wurde vom Parlament ein neues Problem geschaffen. Die Zeche dafür bezahlen wir alle.

Die Schweiz braucht keine Scheinlösungen, sondern ein wirklich heilendes Mittel gegen die Verdrängung auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb sage ich am 27. September 2020 Ja zur Begrenzungsinitiative.

Marco Kalberer, Churer Gemeinderatskandidat, Liste 6

Übrigens:
Das Referendum zur Entlassungsrente läuft noch bis 30. September 2020.
Durcken Sie den Unterschriftsbogen noch heute aus und unterschreiben Sie das Referendum.