Jetzt gibt es auch eine IV-Rente für Süchtige

Als stünde die Invalidenversicherung finanziell nicht schon schlecht genug da, so entschieden die Bundesrichter in Luzern eine weitere Kategorie für IV-Fälle aufzunehmen.

Neuerdings erhalten auch Suchtkranke eine IV-Rente, sofern die Sucht Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit hat. Ein strukturiertes Verfahren soll hierfür den Nachweis bringen.

Dieses Urteil ist nichts weiter als eine Einladung für IV-Betrüger, wie dies bereits schon für Fälle mit psychischen Problemen der Fall ist. Es wird noch mehr Detektive benötigen, um Betrüger aufzudecken. Die Kosten werden dadurch weiter ansteigen.

Anstatt dass endlich Massnahmen zur Kosteneindämmung getroffen werden, findet weiterhin ein Ausbau des Sozialsystems statt.

Dies geht auf Kosten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, welchen einmal mehr Geld aus der Tasche gezogen wird. Denn die Mehrkosten werden in naher Zukunft zwangsläufig zu einer Erhöhung der IV-Beiträge führen.

Urteil vom 11. Juli2019 (9C_724/2018)