EGMR stellt sich am 25.10.2018 gegen Kritikerin der Kinderehe

Am 25.10.2018 bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Verurteilung von Elisabeth Sabaditsch-Wolff, einer Islam-Kritikerin aus Österreich. Sie bezeichnete in einem öffentlichen Workshop den Propheten Mohammed als pädophil. Dies nicht zuletzt, weil in mehreren Überlieferungen bestätigt wird, dass Mohammed eine eheliche Beziehung mit einer Neunjährigen unterhielt. Der genaue Wortlaut aus den Überlieferungen lautet wie folgt: «Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, nahm seine Eheschliessung mit mir vor, als ich sechs Jahre alt war, und unterhielt eheliche Beziehungen erst mit mir, als ich neun Jahre alt war.» Diese Überlieferung wird auch in der Prophetenüberlieferung von al-Bukhari (in der traditionellen sunnitischen Hadith Wissenschaft als autoritär angesehen) festgehalten. Jemanden als pädophil zu bezeichnen, welcher eine eheliche Gemeinschaft mit einer Neunjährigen pflegt, ist für mich völlig legitim. Doch der EGMR sah dies anders. Es verstand die Aussage von Frau Sabaditsch-Wolff als Hetze gegen den Islam und gewichtete dies höher als die Meinungsäusserungsfreiheit. Mit anderen Worten gesagt: Gemäss EGMR ist die in Westeuropa verbotene Kinderehe legitim. Dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass das EGMR die Meinungsäusserungsfreiheit weiter einschränken möchte. Leider gibt es immer mehr solcher utopischer Entscheide aus Strassburg. Die Verfassungen der Staaten werden kaum mehr berücksichtigt, obwohl diese von deren Bevölkerung abgesegnet wurden. Auch die Schweiz wurde schon mehrere Male Opfer von EGMR-Entscheiden. So verbot das EGMR der Schweiz z.B. die Ausschaffung eines kriminellen Ausländers, obwohl dieser verfassungskonform hätte ausgeschafft werden sollen. Solchen Entscheiden soll nun endlich ein Ende gesetzt werden können. Unsere Verfassung soll endlich wieder den höchsten Rang in der Schweizer Rechtsebene erhalten. Internationale Verträge sollen untergeordnet werden. Nur so kann die direkte Demokratie weiter fortbestehen. Wir müssen bestimmen können, was in der Schweiz rechtens ist und was nicht. Deshalb sage ich JA zur Selbstbestimmungsinitiative.

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