Beibehaltung des Ständemehrs

Der Abstimmungssonntag ist Geschichte. Mit einem Ja-Anteil von 50,7% hat das Schweizer Stimmvolk die Konzernverantwortungsinitiative (KVI) angenommen. Die Initiative scheiterte aber am Ständemehr (8,5 Ja / 14,5 Nein). Dies hat landesweit Diskussionen über das Ständemehr ausgelöst. Hauptsächlich innerhalb des Lagers der KVI-Befürworter werden nun Stimmen laut, die eine Abschaffung des Ständemehrs fordern.  

Aus Bündner Sicht wäre die Abschaffung des Ständemehrs verheerend, denn insbesondere Kantone mit einer kleinen Bevölkerung bzw. Berg- und Tourismuskantone profitieren vom Ständemehr. Sie verfügen über ganz andere Voraussetzungen als bevölkerungsdichte Kantone. Daher sind auch die Abstimmungsresultate oftmals entsprechend anders (z.B. Zweitwohnungsinitiative, Wolfgesetz, etc.).

Dank des Ständemehrs kann eine Zustimmung zu einer Initiative allenfalls noch korrigiert werden. Anders gesagt: Bei einer Abschaffung des Ständemehrs werden die regionalen, geografischen und sprachlichen Meinungen nicht mehr abgebildet. Die Tatsache, dass die Stadtbewohner über Dorfbewohner bestimmen, würde ohne Ständemehr noch weiter verstärkt werden.

Dem Ständemehr kommt damit auch eine Funktion für den Zusammenhalt der Schweiz zu. Deshalb muss das Ständemehr unbedingt beibehalten werden.

 

Erklärung Ständemehr:

 Damit eine Initiative angenommen wird, braucht es nebst dem Volksmehr auch das Ständemehr, d.h. mindestens 12 Standesstimmen. Jeder Kanton hat eine Standesstimme mit Ausnahme der früheren Halbkantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, welche jeweils nur halb zählen.

 Stimmt die Mehrheit in einem Stand (Kanton) einer Initiative zu, so ist auch die Standesstimme dieses Kantons ein „Ja“. Das Ständemehr ist gegeben, wenn eine Mehrheit der Standesstimmen erreicht ist.