Amtshilfe an Frankreich zur Identität von UBS-Kunden

Das Bundesgericht gibt dem Druck des Auslands nach. Die Kundendaten von über 40’000 UBS-Konten sollen an Frankreich geliefert werden.

Ich erachte diesen Entscheid als höchst fragwürdig. Dies ist nämlich ein weiterer Schritt in Richtung Aufhebung des Schweizer Bankkundengeheimnisses. Unsere Privatsphäre soll dadurch weiter ausgehöhlt werden.

Der Schutz der Privatsphäre und deshalb auch der Erhalt des Bankkundengeheimnisses muss weiterhin gewährleistet bleiben. Ein Gesetz, welches die Datenauslieferung von Bankkundendaten verbietet, scheint unerlässlich.

Urteil vom 26. Juli 2019 (2C_653/2018)