Missbrauch des Rassismusstrafartikels
Der Islamische Zentralrat der Schweiz (IZRS) zeigte eine CVP-Nationalrätin wegen Rassismus an, weil diese einen Imam «Brunnenvergifter» nannte. Dieser Begriff wurde früher verwendet, um jüdische Menschen zu stigmatisieren. Der Rassismusartikel ist ein Offizialdelikt. Das heisst, eine Strafanzeige ist auch möglich, wenn man nicht selbst betroffen ist und selbst dann, wenn die betroffene Gruppierung dies gar nicht möchte. Im obengenannten Sachverhalt ist genau dies der Fall. Denn nach Aussage der Vereinigung Swiss Jews ist davon auszugehen, dass sie keine Anzeige einreichen werden. Dieser Fall zeigt sehr gut die Fehlkonstruktion der Rassismusstrafnorm auf. Denn sie…continue reading →